BGH Alleinvertretungs-Befugnis
23. März 2007
Amtlicher Leitsatz:
Sind bei einer GmbH kraft Satzungsregelung einzelne von mehreren Geschäftsführern allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt, so darf der Registerrichter für die Eintragung dieser Form der Vertretung in das Handelsregister - unabhängig vom Wortlaut der Anmeldung - die Begriffe: “Alleinvertretungsbefugnis” und “Einzelvertretungsbefugnis” wegen ihres in diesem Zusammenhang übereinstimmenden Bedeutungsgehalts synonym verwenden.
Geschrieben in Gesellschafts- und Unternehmensrecht |
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