Vertragsänderung nach Betriebsübergang
12. November 2007
§ 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken. Eine solche Vereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Sachgrundes.
Geschrieben in Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht |
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