Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer „Nutzerwechselgebühr“
16. November 2007
Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht, für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten eine „Nutzerwechselgebühr“ verlangen kann. Dies kann er nach der Entscheidung nicht, weil es sich bei der Gebühr nicht um Betriebskosten i. S. des § 556 I 2 BGB, die laufend anfallen müssen, handelt. Den Rest des Eintrags lesen »
Geschrieben in Mietrecht |
Keine Kommentare »