Formularmäßiges Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung

20. November 2007

Das formularmäßige Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters verstößt gegen das Benachteiligungsverbot aus § 307 I BGB, wenn nicht hinreichend klar wird, dass eine Zustimmung durch den Vermieter ohne sachlichen Grund nicht verweigert werden kann. Das Verbot der Zustimmungsverweigerung ohne sachlichen Grund ergibt sich dabei nicht aus einer Ausnahmebestimmung in der Verbotsklausel, nach der „Ziervögel und Zierfische“ auch ohne Zustimmung gehalten werden dürfen.

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