BFH: Keine Begrenzung des Einsichtsrechts der Finanzämter bei elektronischer Buchführung
22. November 2007
Führt ein Steuerpflichtiger seine Bücher mit Hilfe von Datenverarbeitungssystemen, so muss er diese Daten dem Finanzamt im Falle einer Außenprüfung vorbehaltlos zugänglich machen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit einer am 21.11.2007 bekannt gewordenen Entscheidung klargestellt. Die Richter wiesen damit den Antrag einer Aktiengesellschaft auf vorläufigen Rechtsschutz zurück (Beschluss vom 26.09.2007, Az.: I B 53, 54/07).
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