Schadensersatzpflicht bei fahrlässig unberechtigter Inanspruchnahme auf Mängelbeseitigung
16. Februar 2008
Der BGH hat mit Urteil vom 23.01.2008 (Az: VIII ZR 246/06) entschieden, dass jemand, der einen vermeintlichen Mangel anzeigt, sich unter bestimmten Umständen schadensersatzpflichtig sein kann.
Der Leitsatz lautet:
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Den Rest des Eintrags lesen »
Geschrieben in Privates Bau- und Immobilienrecht |
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