Beweislast über die Höhe der Vergütung

21. April 2008

Macht der Bauunternehmer über eine Pauschalpreisabrechnung hinaus Vergütungsansprüche geltend, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Forderung. Er hat daher auch darzulegen und zu beweisen, dass die grundsätzlichen abgerechneten Leistungen nicht bereits Gegenstand der Pauschalvergütung sind. Das Urteil des OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.02.2008, AZ: 12 U 1004/07).

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