Pflichtangaben in E-Mails (Autosignatur)
27. Mai 2008
Im geschäftlichen Alltagsleben hat das E-Mail den normalen Geschäftsbrief schon fast vollständig verdrängt. Wir haben daher unseren Geschäftskunden schon vor Jahren geraten, E-Mails wie Geschäftsbriefe zu handhaben und auf diesen Pflichtangaben aufzubringen, wie sie auf Geschäftsbriefen vorgesehen sind. Schon immer galt dieses für Geschäftsbriefen von Gesellschaften aller Art, aber auch für Einzelkaufleute. Interessanterweise wurden seit der starken Verbreitung des Faxes diese Angaben vielfach unterlassen, indem man Deckblätter verwendete, die mit dem normalen Geschäftsbrief nichts zu tun hatten. Dabei wurden die Pflichtangaben in aller Regel wieder vergessen. Inzwischen verwenden viele für das Fax ihr Geschäftspapier, der einzig richtige Weg.
Wir haben unserer Mandantschaft schon vor Jahren empfohlen, auf E-Mails in der so genannten Autosignatur diese Pflichtangaben zu tätigen, obwohl es damals noch keine Pflichtvorschrift dazu im Gesetz gab. Das hat sich mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG – vom 10. Nov. 2006 geändert. Dieses ist zum 15. Nov. 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Den Rest des Eintrags lesen »
Geschrieben in Allgemein |
Keine Kommentare »