Bundestag will Hausbesitzer vor Finanzinvestoren schützen

27. Juni 2008

Eigentümer von Immobilien können aufatmen: Nach einem Beschluss des Bundestags dürfen Banken nicht mehr einfach Kredite an Finanzinvestoren weiterverkaufen. Verbraucher müssen in Zukunft informiert werden.

Zwangsversteigerung - der Alptraum eines jeden Hausbesitzers. Bislang konnten Finanzinvestoren den Kredit schon bei geringem Zahlungsverzug als “notleidend” einstufen. So manch einer musste dann zusehen, wie sein Eigenheim unter den Hammer kam.

Dagegen geht die Bundesregierung jetzt vor. Mit den Stimmen der Koalition wurde am 27. Juni 2008 das Bürgerliche Gesetzbuch geändert. Den Rest des Eintrags lesen »

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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren

27. Juni 2008

Das Bundesministerium der Justiz hat am 31. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12.12.2006 entschieden, dass das Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (§ 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) teilweise verfassungswidrig ist. Es forderte die Bundesregierung auf, bis 30. Juni 2008 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen. Dieser Vorgabe trägt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf Rechnung.

Grundsätzlich verboten - Ausnahmen im Einzelfall: Der Referentenentwurf schlägt vor, zum Schutz der Rechtsuchenden und der Unabhängigkeit der Anwälte an dem Verbot grundsätzlich festzuhalten. Es soll jedoch gestattet werden, für den Einzelfall ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn damit besonderen Umständen der Angelegenheit Rechnung getragen wird. Die Länder und Verbände hatten Gelegenheit, bis 27. November 2007 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2007 den Regierungsentwurf beschlossen, der anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde.

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Das MoMiG kommt und verändert das GmbHG grundlegend

27. Juni 2008

Pressemitteilung des BMJ vom 26. Juni 2008:

“Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

„Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird – wieder - eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

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Bauauftrag der Kommune und Vergaberecht; städtebaurechtlicher Vertrag

27. Juni 2008

Verkauft eine Kommune ein Grundstück und verlangt vom Käufer eine Realisierungsverpflichtung (hier bestimmte Erschließungsmaßnahmen), dann handelt es sich um einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne von § 99 Abs. 3 GWB. Er ist nach Vergaberecht ausschreibungspflichtig. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist wichtig mit Blick auf die zunehmende Anzahl von städtebaurechtlichen Verträgen. Es hat zudem diverse Heilungsversuche der verkaufende Kommune abgewiesen (Beschluss vom 06.02.2008, AZ: VERG 37/07).

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Voreintragungen im Verkehrszentralregister

27. Juni 2008

Im Verkehrszentralregister bereits getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen, die noch im Bundeszentralregister enthalten sind, dürfen nicht strafschärfend zu Lasten des Angeklagten herangezogen werden. Zu beachten ist, dass die Tilgungsfristen des Bundeszentralregisters und des Verkehrszentralregisters auseinander fallen können (OLG München, Beschluss vom 20.12.2007, AZ: 4 St RR 222/07).

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Anscheinsbeweis: Typischer Geschehensablauf ist Voraussetzung

27. Juni 2008

Bei der Ermittlung der Haftungsquote im Unfall kommt es vor allem auf das Verschulden der beteiligten Verkehrsteilnehmer an. Meistens fehlt es hier an Beweisen. Hier können die Regeln des Anscheinsbeweises helfen, aber nur, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt.

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