Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren

27. Juni 2008

Das Bundesministerium der Justiz hat am 31. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12.12.2006 entschieden, dass das Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (§ 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) teilweise verfassungswidrig ist. Es forderte die Bundesregierung auf, bis 30. Juni 2008 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen. Dieser Vorgabe trägt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf Rechnung.

Grundsätzlich verboten - Ausnahmen im Einzelfall: Der Referentenentwurf schlägt vor, zum Schutz der Rechtsuchenden und der Unabhängigkeit der Anwälte an dem Verbot grundsätzlich festzuhalten. Es soll jedoch gestattet werden, für den Einzelfall ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn damit besonderen Umständen der Angelegenheit Rechnung getragen wird. Die Länder und Verbände hatten Gelegenheit, bis 27. November 2007 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2007 den Regierungsentwurf beschlossen, der anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde.

Geschrieben in Allgemein |

Einen Kommentar abgeben

Textbox kleiner | größer

Bitte beachten Sie: Die Kommentare werden moderiert. Dies kann zu Verzögerungen bei Deinem Kommentar führen. Es besteht kein Grund den Kommentar erneut abzuschicken.