Bundestag will Hausbesitzer vor Finanzinvestoren schützen

27. Juni 2008

Eigentümer von Immobilien können aufatmen: Nach einem Beschluss des Bundestags dürfen Banken nicht mehr einfach Kredite an Finanzinvestoren weiterverkaufen. Verbraucher müssen in Zukunft informiert werden.

Zwangsversteigerung - der Alptraum eines jeden Hausbesitzers. Bislang konnten Finanzinvestoren den Kredit schon bei geringem Zahlungsverzug als “notleidend” einstufen. So manch einer musste dann zusehen, wie sein Eigenheim unter den Hammer kam.

Dagegen geht die Bundesregierung jetzt vor. Mit den Stimmen der Koalition wurde am 27. Juni 2008 das Bürgerliche Gesetzbuch geändert. Künftig müssen Banken die Verbraucher vor Vertragsabschluss informieren, ob der Kredit verkäuflich ist. Auch dürfen Kredite erst dann gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer mindestens zweimal hintereinander seine Raten nicht bezahlt hat oder mit mindestens 2,5 Prozent des Darlehens in Verzug ist. Erst dann darf ein Kredit als “notleidend” gelten.

Bisher konnten Kreditgeber schon bei geringem Zahlungsverzug versuchen, den Darlehensvertrag zu kündigen und die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Dass es in Deutschland jedoch zu einer Zwangsvollstreckung gekommen sei, obwohl der Kreditnehmer stets brav bezahlt hat, schließt Finanzminister Peer Steinbrück aus. “Das gibt es nicht”, sagte er am Freitag.

Nach wie vor können Verträge jedoch gekündigt werden, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verschlechtern oder sich der Wert des Grundstücks erheblich vermindert und so “Ausfallgefahr” besteht.

Allerdings ist künftig ausgeschlossen, dass die sogenannte Grundschuld sofort und fristlos gekündigt werden kann. Künftig soll die Frist sechs Monate betragen. Bei Abtretungen und Übertragungen des Vertrags muss der Kunde zudem erfahren, wer der neue Gläubiger oder Vertragspartner ist. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Geschrieben in Allgemein, Privates Vertragsrecht |

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