Voreintragungen im Verkehrszentralregister

27. Juni 2008

Im Verkehrszentralregister bereits getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen, die noch im Bundeszentralregister enthalten sind, dürfen nicht strafschärfend zu Lasten des Angeklagten herangezogen werden. Zu beachten ist, dass die Tilgungsfristen des Bundeszentralregisters und des Verkehrszentralregisters auseinander fallen können (OLG München, Beschluss vom 20.12.2007, AZ: 4 St RR 222/07).

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