27. Juni 2008
Das BGB hat in § 2077 Abs. 1 geregelt, dass eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam wird, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers geschieden wird oder ein Scheidungsantrag eingereicht war und die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen. Das gilt nach der Regel des § 2279 Abs. 2 BGB auch für Regelungen in einem Erbvertrag, die wechselseitig bedingt waren, z. B. Auflagen oder Vermächtnisse oder sonstige erbvertragliche Verfügungen. Das OLG München hat nun entschieden, dass nur dann etwas anderes gilt, wenn der ErbÂlasser auch bei Kenntnis der Scheidung diese Regelung so getroffen hätte. Die Beweislast dafür trägt der Bedachte (überlebende Ehegatte). Es ist daher sinnvoll, im Erbvertrag eine eindeutige Regelung vorzusehen, wenn wider erwartend die Ehe geschieden werden sollte, um Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden (OLG München, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 31 Wx 69/07).
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27. Juni 2008
Anders als im Arbeitsrecht kann der Mieter nicht verlangen, dass der Vermieter eine unberechtigte Abmahnung zurücknimmt. Der BGH hat entschieden, dass ein solcher Beseitigungsanspruch mietrechtlich nicht geregelt ist und sich auch nicht aus dem BGB ergibt (BGH Urteil 20.02.2008, Az. 8 ZR 139/07). Es wird allerdings von der Literatur kritisiert, dass eine Abmahnung durchaus Bedeutung hat, wie in § 543 Abs. 3 BGB dargestellt, nämlich als Kündigungsvoraussetzung. Für allen anderen mietrechtlichen Ansprüche wird jedoch eine Abmahnung nicht verlangt.
Geschrieben in Mietrecht |
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27. Juni 2008
Zahlt ein Eigentümer sein Wohngeld nicht und befindet sich die Wohnung bereits in der Zwangsverwaltung, so darf der Schuldner dennoch nicht aus der Wohnung verwiesen werden, zumindest nicht mit den Mitteln der Zwangsverwaltung. Wenn jemand das Wohngeld nicht zahlt, gefährdet er weder das Objekt noch die Durchführung des Zwangsverwaltungsverfahrens. Der BGH folgt mit dieser Auffassung einer Mindermeinung. Der Schuldner ist somit nur im Wege der Zwangshypothek und Zwangsvollstreckung aus der Wohnung zu verweisen, nicht aber mit den Mitteln der Zwangsverwaltung (Beschluss BGH vom 24.01.2008 Az. VZB 99/07).
Geschrieben in Wohnungseigentumsrecht |
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27. Juni 2008
Der WEG-Verwalter muss die Verfahrenskosten tragen, wenn eine Beschlussfassung fehlerhaft erfolgt ist und er diesen Fehler erkennen konnte. Als Beispiel wird die Entlastung des Verwalters genannt. Kommt der Beschluss nur deshalb zustande, weil der Verwalter die ihm erteilten Vollmachten dazu verwendet, so handelt es sich um einen groben Fehler. Der Verwalter kann bei der Abstimmung seiner eigenen Entlastung nicht mitwirken, auch nicht unter Verwendung der Vollmachten, selbst wenn in den Vollmachten eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen ist. Der Verwalter musste in diesem Fall die Kosten des Anfechtungsverfahrens nach § 49 Abs. 2 WEG tragen (Amtsgericht Neuss, Urteil vom 28.01.2008, Az. 101 C 442/07).
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16. Juni 2008
Bei einem Vermieterwechsel hat der BGH jetzt entschieden, wann die Ansprüche gegen den früheren Vermieter verjähren und auf welches Ereignis bei einem Vermieterwechsel abzustellen ist. Den Rest des Eintrags lesen »
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12. Juni 2008
In einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 06.05.2008 - Az: 17 U 170/07 - ging es um Belastungen eines Kontos zu einem Zeitpunkt eines Urlaubs in Thailand. Den Rest des Eintrags lesen »
Geschrieben in Privates Vertragsrecht |
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