Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

9. Juli 2008

Mieter müssen keine höhere Miete bezahlen, wenn die Schönheitsreparaturklausel in ihrem Vertrag ungültig ist. Das hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und wies damit die Klage eines Vermieters rechtkräftig ab. Der hatte einen Zuschlag von 70 Cent pro Quadratmeter und Monat gefordert, weil er Schönheitsreparaturen künftig alleine zahlen sollte. Den Rest des Eintrags lesen »

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