Keine Störerhaftung bei ungeschütztem W-LAN
11. Juli 2008
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2008 (11 U 52/07) zur Haftung des Inhabers eines ungesicherten W-LAN Internetanschlusses bei unberechtigter Nutzung durch Dritte Stellung genommen. Nach der bisherigen Rechtsprechung trifft den Anschlussinhaber grundsätzlich eine Verantwortung, sofern keine geeigneten technischen Vorkehrungen gegen den Missbrauch durch Dritte getroffen werden. Wird der Anschluss eines kabellosen Netzwerkes ungesichert genutzt, so haftet der Inhaber nach dieser Ansicht bei Zugang und Rechtsverletzungen Dritter als so genannter Störer. Den Rest des Eintrags lesen »
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