Handyverbot am Steuer ist auch bei Nutzung als “Navi” wirksam
14. Juli 2008
Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch dann untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will. Die Nutzung als Navigationshilfe beinhaltet im weiteren Sinne - ähnlich wie die Teilnahme am Internet - einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne.
Geschrieben in Verkehrsrecht |
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