EU-Kommission schlägt Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne - SPE) vor
15. Juli 2008
Die EU-Kommission hat am 25.06.2008 einen so genannten “Small Business Act” zur Unterstützung der europäischen Klein- und Mittelstands-Unternehmen (KMU) vorgelegt. Als besonders wichtiger Punkt gilt dabei das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne - SPE), wonach in allen Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet werden können, die nach denselben Grundsätzen arbeiten.
“Small Business Act”
Der europäische „Small Business Act” umfasst zehn Grundsätze, die auf höchster politischer Ebene eingeführt werden sollen sowie konkrete Maßnahmen, die Kleinunternehmen unterstützen sollen. So sollen etwa Unternehmer, die Konkurs angemeldet haben, eine zweite Chance bekommen. Außerdem soll der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden und die KMU sollen in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln.
Vier wichtige Bereiche
Die EU Kommission will zudem in vier Bereichen, die für KMU besonders wichtig sind, neue Rechtsvorschriften vorschlagen. Neben einer neuen allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung hinsichtlich staatlicher Beihilfen, einem neuen Vorschlag über die Mehrwertsteuer und einer für 2009 vorgesehenen Änderung der Vorschrift über Zahlungsverzögerungen sind Richtlinien für das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne - SPE) geplant.
Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE)
Die SPE wurde auf der Rechtsgrundlage des Artikel 308 EG-Vertrag entwickelt, weil für grenzüberschreitend tätige KMU derzeit aufwändige Verpflichtungen bestehen. So müssen sie bisher in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen, Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlicher Rechtsform gründen. Die SPE trägt dazu bei, dass für ein KMU ein und dieselbe Rechtsform ausreicht, gleichgültig in welchem EU-Mitgliedstaat es tätig ist. Somit erspart die SPE den Unternehmern Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung.
Der Vorschlag geht hingegen nicht auf Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder dem Steuerrecht, der Rechnungslegung oder der Insolvenz der SPE ein. Auch behandelt er nicht die vertraglichen Rechte und Verpflichtungen der SPE oder ihrer Anteilseigner, die über diejenigen hinaus gehen, die sich aus der Satzung der SPE ergeben. Diese Punkte unterliegen weiterhin dem nationalen Recht und gegebenenfalls den vorhandenen Gemeinschaftsinstrumenten. Die Wahl der SPE als eine Rechtsform zur Ausübung von Tätigkeiten in der EU sollte aus steuerlicher Sicht neutral sein.
Linkhinweis:
- Auf der Homepage der EU-Kommission finden Sie die Pressemitteilung zum “Small Business Act” im Volltext.
- Den Vorschlag für die Verordnung des Rats über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft im Volltext finden Sie hier (pdf-Dokument).
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.07.2008 14:57
Quelle: EU-Kommission PM vom 25.06.2008
Geschrieben in Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht |