Payback-Karten: Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS

16. Juli 2008

Alle sammeln mit. Millionen Payback-Rabattkarten sind im Umlauf in Deutschland. Während die Verbraucher fleißig Punkte horten, um Toaster, Handys, Badmintonschläger und andere Prämien zu ergattern, sammeln auch die Unternehmen - und zwar die Daten der Kunden. Wer sie sind, was sie kaufen und wo sie kaufen. Damit sie noch mehr kaufen, schicken ihnen die Unternehmen passgenaue Werbung.

Der BGH hat nun den Schutz von Payback-Kunden vor einer Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken gestärkt. Er gab am Mittwoch einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Firma Payback teilweise statt, die mit ihrem Rabatt-Kartensystem Marktführer in Deutschland ist. Laut BGH sind die Payback-Kunden unangemessen benachteiligt, weil sie im Vertragsformular immer dann ein Kreuzchen setzen müssen, wenn sie ihre Daten wie etwa Adresse und Alter nicht für Werbezwecke genutzt sehen wollen - andernfalls gilt ihre Einwilligung als erteilt (“opt-out-Klausel“). Den Rest des Eintrags lesen »

Geschrieben in Allgemein, Privates Vertragsrecht | Keine Kommentare »

Verdeckte Sacheinlage

16. Juli 2008

Der BGH hatte bereits 2007 (NJW 2007, S. 765) ausgesprochen, dass die gewöhnlichen Umsatzgeschäfte im Rahmen des laufenden Geschäftsverkehrs nicht geeignet sind, die Regeln der verdeckten Sacheinlage auszuschließen. Der einlegender Gesellschafter muss deshalb darauf achten, einen längeren Zeitraum (min. 6 Monaten) von Geschäften zwischen ihm und dem neu gegründeten Unternehmen Abstand zu nehmen, auch wenn es sich um betriebsnotwendige Maschinen, Werkzeuge und dergleichen handelt. Den Rest des Eintrags lesen »

Geschrieben in Gesellschafts- und Unternehmensrecht | Keine Kommentare »

Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls unter Vorbehalt

16. Juli 2008

Die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls unter Vorbehalt stellt nur dann einen Mängelvorbehalt dar, wenn im Abnahmeprotokoll die Mängel tatsächlich aufgeführt sind. Wenn der Auftraggeber die Verweigerung der Abnahme erklären will, so muss sie schon eindeutig erfolgen, und zwar am besten durch wörtliche Erklärung im Abnahmeprotokoll und gegebenenfalls gleichzeitige Verweigerung der Unterschrift unter dieses Protokoll (OLG Hamm 14.03.2008, AZ: 21 U 34/07)

Geschrieben in Privates Bau- und Immobilienrecht, Privates Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht | Keine Kommentare »

Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte?

16. Juli 2008

In der Regel ordnen Polizeibeamte Blutentnahmen an, ohne zuvor den Versuch unternommen zu haben, eine richterliche Anordnung zu erlangen. Es ist fraglich, ob die Missachtung des Richtervorbehaltes im Strafverfahren zu einem Verwertungsverbot in diesem Fall führt. Das OLG Stuttgart (NStZ 2008, S. 238) geht davon aus, dass zumindest versucht werden müsse, eine richterliche Anordnung telefonisch herbeizuführen. Könne dieses innerhalb von 30 Minuten nicht gelingen, dürfen die Polizeibeamten die Blutentnahme anordnen.

Den Rest des Eintrags lesen »

Geschrieben in Verkehrsrecht | Keine Kommentare »

Strenger Maßstab für „Raucherexzess“ in der Mietwohnung

16. Juli 2008

Auch wenn die Mieter starke Raucher sind und nach ihrem Auszug der Vermieter die Spuren nur durch vollständige Entfernung der Tapeten und Lackierung der Holzgewerke beseitigen kann, stellt dieses noch keinen Raucherexzess dar. Es entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch, in der Wohnung zu rauchen. Erst wenn die Beeinträchtigung nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 IV Nr. 3 der 2. Berechnungsverordnung beseitigt werden können, wird dieser Rahmen gesprengt. Beim Tapezieren und Lackieren als typische Dekorationsarbeiten ist das nicht der Fall. Der Vermieter kann sich nur davor schützen, wenn er die Durchführung der Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter überträgt (BGH 05.03.2008, Az. VIII ZR 37/07).

Geschrieben in Mietrecht | Keine Kommentare »

Betriebsübergang: Unterrichtungspflicht gegenüber Arbeitnehmer

16. Juli 2008

Wird im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang das Betriebsgrundstück an Dritte veräußert, so dass auf den Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebs übergehen, müssen die Arbeitnehmer darüber nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet werden.

Das BAG verschärft seine Rechtssprechung zur Unterrichtungspflicht weiter. Die Arbeitnehmer sollen für ihre Entscheidung über die Widerspruchserhebung detaillierte Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des neuen Betriebsinhabers und damit über ihre Arbeitsplatzsicherheit erhalten. Sie sind auch daher über den Verbleib von wertrelevanten Betriebsvermögen zu informieren (BAG, 31.01.2008, Az: 8 AZR 1116/06).

Geschrieben in Arbeitsrecht | Keine Kommentare »

« Vorherige Einträge