Schuldanerkenntnis nach Autounfall nicht bindend

23. Juli 2008

Wenn ein Autofahrer unmittelbar nach einem Verkehrsunfall die Schuld übernimmt, ist dies kein Schuldanerkenntnis im rechtlichen Sinn. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil. Der Autofahrer sei nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung seiner Haftpflichtversicherung eine möglichen Anspruch des Unfallgegners ganz oder teilweise anzuerkennen, befand der Zivilsenat. Auch sei für den zweiten Unfallbeteiligten erkennbar, dass sein Kontrahent an Ort und Stelle weder die Zeit noch die Möglichkeit habe, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen. Den Rest des Eintrags lesen »

Geschrieben in Verkehrsrecht | Keine Kommentare »