Erhaltung des Stammkapitals: Gesellschafter braucht unter gewissen Umständen eine Wertminderung gemäß Â§Â§ 30, 31 GmbHG nicht auszugleichen

29. Juli 2008

Tritt nach der verbotswidriger Weggabe eines Vermögensgegenstands an einen Gesellschafter einer GmbH eine Wertminderung ein, muss dieser neben der Rückgabe des Vermögensgegenstands grundsätzlich eine Wertminderung in Geld ausgleichen. Etwas anderes gilt, wenn und soweit der Gesellschafter darlegen und im Streitfall beweisen kann, dass dieselbe Wertminderung auch dann eingetreten wäre, wenn der Vermögensgegenstand nicht an ihn gegeben, sondern bei der Gesellschaft verblieben wäre. Den Rest des Eintrags lesen »

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Die Verfügungsgewalt über ein Gesellschaftskonto ist kein ausreichendes Qualifikationsmerkmal für einen “faktischen Geschäftsführer” nach Abberufung

29. Juli 2008

Verpflichtet der Alleingesellschafter einer GmbH bei der aufschiebend bedingten Abtretung seiner Anteile den Erwerber, einen Geschäftsführerwechsel zu beschließen, ist darin die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht zu sehen und die entsprechende Beschlussfassung des Erwerbers in eine solche im Namen des Veräußerers umzudeuten. Die bloße Tatsache, dass der Veräußerer die Verfügungsgewalt über das Bankkonto der Gesellschaft behält, reicht für seine Qualifikation als “faktischer Geschäftsführer” nicht aus. Den Rest des Eintrags lesen »

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Lehrerbenotungen im Internet sind zulässig

29. Juli 2008

Die Benotung von Lehrern in so genannten Community-Portalen (hier: “Spickmich.de”) durch Schüler sowie die Veröffentlichung von Lehrer-Daten - wie Name und Unterrichtsfächer - sind zulässig. Auch die korrekte Einstellung von Zitaten der Lehrer im Bewertungsmodul ist ähnlich wie deren Wiedergabe in Schülerzeitungen erlaubt. Den Rest des Eintrags lesen »

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Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern rechtfertigt keine Privilegierung

29. Juli 2008

Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) unterliegen bei einer Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB. Eine auf richterliche Fortbildung gegründete so genannte Privilegierung der VOB/B ist bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht gerechtfertigt. Den Rest des Eintrags lesen »

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