Banken müssen Darlehensnehmer über Kontamination eines finanzierten Grundstücks aufklären

5. August 2008

Die einen Grundstückserwerb finanzierende Bank muss den Darlehensnehmer auf eine ihr bekannte Kontamination des Grundstücks hinweisen. Anderenfalls macht sie sich gegenüber dem Darlehensnehmer schadensersatzpflichtig. Banken müssen ihre Kunden zwar grundsätzlich nicht über die mit der Verwendung des Darlehens verbundenen Risiken aufklären. Etwas anderes gilt aber bei einem konkreten Wissensvorsprung der Bank im Hinblick auf ein spezielles Risiko des zu finanzierenden Geschäfts. Den Rest des Eintrags lesen »

Geschrieben in Privates Bau- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht | Keine Kommentare »