Unternehmer können bei Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht gegenüber Handelsvertretern jahrelang zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden

3. September 2008

Verzichtet ein Unternehmer auf das ordentliche Kündigungsrecht eines Handelsvertretervertrags und kündigt er später dem Handelsvertreter fristlos, so kann er jahrelang zu Schadensersatzleistungen aus § 89a Abs.2 HGB in Höhe des Unterschiedsbetrags verpflichtet werden. Dieses Risiko wird ihm auch nicht abgenommen, wenn der Anspruchsberechtigte selbst das Vertragsverhältnis fristlos kündigt und damit auf Primäransprüche aus dem Vertrag freiwillig verzichtet. Den Rest des Eintrags lesen »

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