Mieter müssen Modernisierung zur Energieeinsparung hinnehmen
24. September 2008
Mieter müssen die Modernisierung von Wohnungen zur Energieeinsparung hinnehmen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil am Mittwoch und stärkte damit die Rechte von Vermietern. Im aktuellen Fall hatte ein Mieter geklagt, weil der Vermieter seine mit einer Gastherme beheizte Wohnung an ein Fernwärmenetz anschließen wollte, das aus einer Anlage für Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wurde. Laut Urteil handelt es sich dabei “um eine Maßnahme zur Einsparung von Energie”. Der Mieter müsse sie deshalb laut Gesetz grundsätzlich dulden, solange ihm keine “unzumutbare Erhöhung der Miete oder der Betriebskosten” droht. (AZ:VIII ZR 275/07)
Nach Ansicht des BGH spart der Anschluss einer Wohnung an solch ein Fernwärmenetz im Vergleich zu einer Gasetagenheizung Energie ein. Deshalb könne sich der Vermieter auch auf Paragraph 554 im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, wonach Mieter “Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser zu dulden” haben.
Die Pressemitteilung des BGH zur Entscheidung finden Sie hier.
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