Insolvenzverwalter können verfrühte Darlehensrückzahlungen von Gläubigern zurückverlangen
11. November 2008
§ 131 InsO sieht vor, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt alle Gläubiger einer insolventen Firma gleich zu behandeln sind. Infolgedessen kann eine verfrühte Zahlung des insolventen Schuldners (hier: aus einem Darlehensvertrag) an einen der Gläubiger einen unberechtigten Vorteil vor den anderen Gläubigern darstellen, die der Insolvenzverwalter gemäß Â§ 131 InsO anfechten kann und die vom unberechtigt begünstigten Gläubiger zurückzuerstatten ist. Den Rest des Eintrags lesen »
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