13. Oktober 2008
Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt - mangels anderer Vereinbarungen - seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausschöpft. Den Rest des Eintrags lesen »
Geschrieben in Arbeitsrecht |
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16. Juli 2008
Wird im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang das Betriebsgrundstück an Dritte veräußert, so dass auf den Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebs übergehen, müssen die Arbeitnehmer darüber nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet werden.
Das BAG verschärft seine Rechtssprechung zur Unterrichtungspflicht weiter. Die Arbeitnehmer sollen für ihre Entscheidung über die Widerspruchserhebung detaillierte Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des neuen Betriebsinhabers und damit über ihre Arbeitsplatzsicherheit erhalten. Sie sind auch daher über den Verbleib von wertrelevanten Betriebsvermögen zu informieren (BAG, 31.01.2008, Az: 8 AZR 1116/06).
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10. Juli 2008
Gemäß Â§ 615 BGB kann ein Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient oder zu verdienen vorsätzlich unterlässt oder wegen des Arbeitsausfalls an Unkosten einspart.
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10. April 2008
Im Urteilsfall des BFH vom 24.05.2007 (Az. VI R 73/05) verzichtete der Kläger, ein ArÂbeitgeber, gegenüber seinem ArbeitÂnehmer auf die GeltendÂmachung eines Schadenersatzanspruchs wegen eines bei einer Fahrt unter AlkoÂholeinfluss am betrieblichen Pkw entstandenen Unfallschadens. Den Rest des Eintrags lesen »
Geschrieben in Arbeitsrecht, Verkehrsrecht |
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12. November 2007
§ 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken. Eine solche Vereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Sachgrundes.
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Geschrieben in Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht |
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10. November 2007
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Eine ohne diese Zustimmung erklärte Kündigung ist unwirksam. Hat das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt, so kann der Arbeitgeber innerhalb eines Monats die Kündigung erklären (§ 88 III SGB IX). Das kann bei unverändertem Kündigungsgrund auch mehrfach geschehen.
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