Verdeckte Sacheinlage

16. Juli 2008

Der BGH hatte bereits 2007 (NJW 2007, S. 765) ausgesprochen, dass die gewöhnlichen Umsatzgeschäfte im Rahmen des laufenden Geschäftsverkehrs nicht geeignet sind, die Regeln der verdeckten Sacheinlage auszuschließen. Der einlegender Gesellschafter muss deshalb darauf achten, einen längeren Zeitraum (min. 6 Monaten) von Geschäften zwischen ihm und dem neu gegründeten Unternehmen Abstand zu nehmen, auch wenn es sich um betriebsnotwendige Maschinen, Werkzeuge und dergleichen handelt. Den Rest des Eintrags lesen »

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Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung eines Geschäftsführers

16. Juli 2008

Die vom einzigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung kann wegen Rechtsmissbrauch unwirksam sein, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt. Dies verlangt das Interesse des Rechtsverkehrs an der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, die andernfalls vollständig beseitigt würde. Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung in derartigen Fällen ist das Zurückstellen überwiegender Interessen anderer Beteiligter durch den Versuch, sich der freiwillig übernommenen Verantwortung für die Gesellschaft nach § 43 GmbH-Gesetz und aller weiterer Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind (OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, Az: 2 WX 3/08).

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EU-Kommission schlägt Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SociĂ©tĂ© privĂ©e europĂ©enne - SPE) vor

15. Juli 2008

Die EU-Kommission hat am 25.06.2008 einen so genannten “Small Business Act” zur Unterstützung der europäischen Klein- und Mittelstands-Unternehmen (KMU) vorgelegt. Als besonders wichtiger Punkt gilt dabei das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SociĂ©tĂ© privĂ©e europĂ©enne - SPE), wonach in allen Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet werden können, die nach denselben Grundsätzen arbeiten. Den Rest des Eintrags lesen »

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Das MoMiG kommt und verändert das GmbHG grundlegend

27. Juni 2008

Pressemitteilung des BMJ vom 26. Juni 2008:

“Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

„Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird – wieder - eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

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Bundesregierung beschließt modernes Bilanzrecht für die Unternehmen in Deutschland

21. Mai 2008

Das Bundeskabinett hat am 21. Mai 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Das Gesetz sorgt dafür, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und die steuerlichen Gewinnermittlung. Der Gesetzesentwurf ist über die Seite des BMJ abrufbar.

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Die rechtliche Behandlung von Buchwertklauseln in Gesellschaftsverträgen

8. Mai 2008

Zu den Kernregelungen der Satzungen von Personengesellschaften (z.B. GbR, KGs und GmbH & Co KGs) gehören Bestimmungen, wie im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters dessen Abfindung zu ermitteln ist. Weit verbreitet sind dabei Buchwertklauseln. Früher herrschte lange Zeit die Ansicht vor, dass diese Klauseln nicht zu beanstanden sind. In den letzten Jahren sind Rechtsprechung und Literatur jedoch kritischer geworden, vor allem dann, wenn ein Missverhältnis zwischen Anteilswert und Abfindung feststellbar ist.

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