7. Oktober 2008
Erwerbern einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung können Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer mit der Bauleitung beauftragten Architekten zustehen. Voraussetzung ist, dass dieser unrichtige Bautenstandsberichte erstellte, die vereinbarungsgemäß Grundlage für die ratenweise Zahlung des Erwerbspreises sein sollten. Den Rest des Eintrags lesen »
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7. Oktober 2008
Der Anschluss einer Wohnung an das Fernwärmenetz stellt regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme dar, die der Mieter dulden muss. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme im Vergleich zur bisherigen Wärmeversorgung zu einer Ersparnis an Primärenergie führt und der Vermieter auf eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung verzichtet hat. Dagegen ist es unerheblich, ob der Vermieter eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete beabsichtigt.
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24. September 2008
Zum Schutz des Schuldners ist nach § 85a Abs.1 ZVG der Zuschlag zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot nicht einmal die Hälfte des Grundstückswerts erreicht. Gläubiger dürfen diesen Schutz nicht unterlaufen, indem sie über einen Beauftragten das einzige, unter der Hälfte des Grundstückswerts liegende Gebot abgeben, um im deshalb erforderlichen weiteren Versteigerungstermin nicht mehr an die Wertgrenze des § 85a Abs.1 ZVG gebunden zu sein. Den Rest des Eintrags lesen »
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5. August 2008
Die einen Grundstückserwerb finanzierende Bank muss den Darlehensnehmer auf eine ihr bekannte Kontamination des Grundstücks hinweisen. Anderenfalls macht sie sich gegenüber dem Darlehensnehmer schadensersatzpflichtig. Banken müssen ihre Kunden zwar grundsätzlich nicht über die mit der Verwendung des Darlehens verbundenen Risiken aufklären. Etwas anderes gilt aber bei einem konkreten Wissensvorsprung der Bank im Hinblick auf ein spezielles Risiko des zu finanzierenden Geschäfts. Den Rest des Eintrags lesen »
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4. August 2008
Mängelansprüche aus einem Bauwerk verjähren fünf Jahre ab Abnahme gemäß Â§ 634 a Abs. 1 und 2 BGB. Hat der Auftragnehmer zur Absicherung der Mängel ein Bürgschaft gewährt, so verjähren die Ansprüche daraus nach § 195 BGB nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es besteht die Möglichkeit, dass bei einem früh erkennbaren Mangel die Bürgschaft auch früher Anspruch genommen werden kann. Wird sie wegen der Verhandlungen der Parteien nicht in Anspruch genommen, läuft die Verjährung der Bürgschaft möglicherweise früher aus als die der Mängelansprüche. Der BGH hat zu seiner Entscheidung vom 29.01.2008 diese Auffassung bestätigt (Beck RS 2008, 05761). Den Rest des Eintrags lesen »
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29. Juli 2008
Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) unterliegen bei einer Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB. Eine auf richterliche Fortbildung gegründete so genannte Privilegierung der VOB/B ist bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht gerechtfertigt. Den Rest des Eintrags lesen »
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