Bauauftrag der Kommune und Vergaberecht; städtebaurechtlicher Vertrag

27. Juni 2008

Verkauft eine Kommune ein Grundstück und verlangt vom Käufer eine Realisierungsverpflichtung (hier bestimmte Erschließungsmaßnahmen), dann handelt es sich um einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne von § 99 Abs. 3 GWB. Er ist nach Vergaberecht ausschreibungspflichtig. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist wichtig mit Blick auf die zunehmende Anzahl von städtebaurechtlichen Verträgen. Es hat zudem diverse Heilungsversuche der verkaufende Kommune abgewiesen (Beschluss vom 06.02.2008, AZ: VERG 37/07).

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