23. Juli 2008
Wenn ein Autofahrer unmittelbar nach einem Verkehrsunfall die Schuld übernimmt, ist dies kein Schuldanerkenntnis im rechtlichen Sinn. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil. Der Autofahrer sei nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung seiner Haftpflichtversicherung eine möglichen Anspruch des Unfallgegners ganz oder teilweise anzuerkennen, befand der Zivilsenat. Auch sei für den zweiten Unfallbeteiligten erkennbar, dass sein Kontrahent an Ort und Stelle weder die Zeit noch die Möglichkeit habe, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen. Den Rest des Eintrags lesen »
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16. Juli 2008
In der Regel ordnen Polizeibeamte Blutentnahmen an, ohne zuvor den Versuch unternommen zu haben, eine richterliche Anordnung zu erlangen. Es ist fraglich, ob die Missachtung des Richtervorbehaltes im Strafverfahren zu einem Verwertungsverbot in diesem Fall führt. Das OLG Stuttgart (NStZ 2008, S. 238) geht davon aus, dass zumindest versucht werden müsse, eine richterliche Anordnung telefonisch herbeizuführen. Könne dieses innerhalb von 30 Minuten nicht gelingen, dürfen die Polizeibeamten die Blutentnahme anordnen.
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14. Juli 2008
Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch dann untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will. Die Nutzung als Navigationshilfe beinhaltet im weiteren Sinne - ähnlich wie die Teilnahme am Internet - einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne.
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8. Juli 2008
Wenn ein Autofahrer ein riskantes Wendemanöver im dichten Stadtverkehr macht, trifft ihn bei einem Unfall stets ein Mitverschulden. Das geht aus einem Urteil des OLG Saarbrücken hervor; dieses gilt auch dann, wenn das Wendemanöver als solches an der Stelle nicht verboten war (Az.: 4 U 193/07).
Der Kläger hatte mit seinem KFZ vor einer roten Ampel gehalten. Er wollte beim Anfahren sofort nach links abbiegen, um in entgegengesetzter Richtung weiterzufahren (”kurzes Wenden”). Nach dem Umspringen der Ampel auf Grün fuhr ein anderer Autofahrer auf den Wagen des Klägers auf, da dieser nur sehr langsam in die Kreuzung einfuhr. Der Kläger war der Meinung, er habe Anspruch auf den vollen Schadenersatz, da sein Unfallgegner den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Das OLG winkte jedoch ab. Es komme nicht darauf an, dass das Wendemanöver des Klägers an dieser Stelle nicht verboten gewesen sei. Maßgeblich sei allein, dass es sich um einen ungewöhnlichen Vorgang gehandelt habe. Der Autofahrer hätte daher dem nachfolgenden Verkehr deutlich ankündigen müssen, dass er nicht zügig in die Kreuzung einfahren, sondern sofort wenden wolle. Im konkreten Fall muss der Kläger nach dem Urteil 50 Prozent seines Schadens selbst tragen. (Vollständige Kopie des Urteils in der Anlage).
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27. Juni 2008
Im Verkehrszentralregister bereits getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen, die noch im Bundeszentralregister enthalten sind, dürfen nicht strafschärfend zu Lasten des Angeklagten herangezogen werden. Zu beachten ist, dass die Tilgungsfristen des Bundeszentralregisters und des Verkehrszentralregisters auseinander fallen können (OLG München, Beschluss vom 20.12.2007, AZ: 4 St RR 222/07).
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27. Juni 2008
Bei der Ermittlung der Haftungsquote im Unfall kommt es vor allem auf das Verschulden der beteiligten Verkehrsteilnehmer an. Meistens fehlt es hier an Beweisen. Hier können die Regeln des Anscheinsbeweises helfen, aber nur, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt.
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